Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2025/2026

Unsere Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2025/2026 bündelt die wichtigsten steuerlichen und finanziellen Themen, die Sie jetzt kennen müssen. Von Gestaltungsmöglichkeiten zum Jahresende über neue Abschreibungsregeln, wichtige Fristen, Änderungen für Vermieter, Kapitalanleger und Unternehmer bis hin zu Entlastungen bei der Künstlersozialabgabe und digitalen Neuerungen im Lohnbereich. Alle Inhalte sind verständlich erklärt und praxisnah aufbereitet, damit Sie steuerlich optimal in das neue Jahr starten und keine Chancen verpassen.

Muhammedkani Taskin

12/2/20254 min read

STEUERN IM FOKUS

Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2025/2026

Ihr kompletter Steuer- und Unternehmerleitfaden zum Jahresende

Willkommen zur Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2025/2026. Das Jahresende bietet zahlreiche Möglichkeiten, steuerlich zu optimieren, Fristen einzuhalten und wichtige Entscheidungen rechtzeitig vorzubereiten. In dieser Ausgabe haben wir die wichtigsten Punkte aus den Bereichen Privatvermögen, Unternehmen, Vermietung und Kapitalanlagen übersichtlich und verständlich zusammengefasst, damit Sie gut informiert in das neue Jahr starten.

Viel Spaß beim Lesen.

1. Ausgaben- und Einnahmen-verlagerung: Steuern aktiv gestalten

Zum Jahresende können viele Steuerzahler ihre Belastung beeinflussen, indem sie Ausgaben gezielt vorziehen oder ins neue Jahr verschieben.

Privatbereich:

Besonders relevant für:
• Spenden
• Krankheits- und Gesundheitskosten
• Zahnarzt- und Medikamentenrechnungen
• Pflegekosten
• Handwerkerleistungen

Wichtig:
Bei außergewöhnlichen Belastungen lohnt es sich, möglichst viele Kosten in ein Jahr zu bündeln, um die zumutbare Eigenbelastung sicher zu überschreiten.

Betrieblich:

Unternehmer können ihren Gewinn aktiv steuern durch:
• Vorziehen von Betriebsausgaben
• Verschieben von Einnahmen
• Sofortabschreibungen für Arbeitsmittel
• Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
• Anschaffung von GWG oder IT-Equipment vor Jahresende

Hansetax Empfehlung: Zahlen, die bis 10. Januar eingehen oder bezahlt werden, können unter bestimmten Bedingungen noch dem Vorjahr zugeordnet werden.

2. Mietimmobilien: Steuerliche Hebel nutzen

Vermieter sollten ihre Objektkosten zum Jahresende prüfen:

• größere Renovierungen gebündelt durchführen
• Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten beachten
• energetische Sanierungsmaßnahmen mit bis zu 20 Prozent Steuerermäßigung nutzen
• Möglichkeiten zur Sonderabschreibung prüfen

Tipp: Wer die Mieteinnahmen optimieren möchte, sollte geplante Reparaturen nicht unnötig ins neue Jahr schieben.

3. Erhöhte Abschreibungs-möglichkeiten

Unternehmer profitieren aktuell von besonders attraktiven Abschreibungsregeln:

• Sofortabschreibungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern
• degressive Abschreibung für bestimmte Investitionen
• Sonderabschreibung nach § 7g EStG
• IT-Equipment häufig vollständig im Anschaffungsjahr abziehbar

Diese Regelungen machen Investitionen zum Jahresende besonders steuerwirksam.

4. Freistellungs-aufträge überprüfen

Kapitalanleger sollten sicherstellen, dass der persönliche Sparerpauschbetrag korrekt genutzt wird.

Fragen, die Sie prüfen sollten:
• Ist der Freistellungsauftrag optimal verteilt?
• Wurde der Pauschbetrag bereits ausgeschöpft?
• Sollte eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt werden?

5. Geschenke an Geschäftsfreunde

Gerade zum Jahresende relevant:

• Geschenke bis 35 Euro netto sind abziehbar
• darüber sind sie steuerlich nicht mehr absetzbar
• die Pauschalsteuer nach § 37b EStG sollte berücksichtigt werden

Viele Unternehmen machen Fehler, indem sie den Bruttobetrag ansetzen – steuerlich zählt immer der Nettowert.

6. Inventur am Jahresende – nicht immer nötig

Eine körperliche Inventur am 31.12. ist nicht zwingend erforderlich. Möglich sind:

• vorverlegte Inventur
• nachverlegte Inventur
• permanente Inventur

Das schafft Flexibilität und reduziert den Stress am Jahresende.

7. Kleinunternehmer: Umsatzgrenzen zwingend prüfen

Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, muss prüfen:

• Umsatz im aktuellen Jahr unter 25.000 Euro
• voraussichtlicher Umsatz im nächsten Jahr unter 100.000 Euro

Bei Überschreiten gilt ab 1. Januar Umsatzsteuerpflicht.

8. Künstlersozial-abgabe sinkt auf 4,9 %

2026 sinkt die Künstlersozialabgabe auf 4,9 Prozent.

Das betrifft alle Unternehmen, die kreative Leistungen einkaufen, z. B.:

• Fotografen
• Designer
• Influencer
• Texter
• Musiker

Dieser Rückgang entlastet viele Betriebe spürbar.

9. Offenlegung von Jahresabschlüssen

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss innerhalb eines Jahres offenlegen.
Für 2024 gilt daher die Frist: 31. Dezember 2025.

Verspätungen führen zu empfindlichen Bußgeldern.

10. Arbeitnehmer: Steuertricks zum Jahreswechsel

Arbeitnehmer können selbst entscheiden, in welchem Jahr Werbungskosten wirken sollen.

Wichtig sind z. B.:
• Fortbildungen
• Arbeitsmittel (Laptop, Schreibtisch, Stuhl)
• Reisekosten
• Fachliteratur

Liegt man 2025 unter dem Werbungskosten-Pauschbetrag, lohnt es sich, Ausgaben ins neue Jahr zu verschieben.

11. GmbH & Gesellschafter: Verträge prüfen

Zum Jahresende sollten alle Verträge zwischen GmbH und Gesellschafter-Geschäftsführer aktualisiert werden:

• Geschäftsführervertrag
• Pensionszusage
• Mietverträge
• Darlehensvereinbarungen

Hintergrund: Nur fremdübliche Verträge verhindern eine verdeckte Gewinnausschüttung.

12. Weihnachtsfeier: Steuerliche Regeln

Für Betriebsfeiern gilt weiterhin:

• 110 Euro Freibetrag pro Mitarbeiter
• inkl. aller Kosten (Location, Catering, Musik)
• darüber hinausgehende Beträge führen zu Lohnsteuer

13. Neuer Datenaustausch mit privaten Krankenversicherern ab 2026

Ab 2026 werden Arbeitgeber und private Krankenversicherer digital miteinander kommunizieren.

Das bedeutet:
• weniger Papier
• mehr Automatisierung
• weniger Fehler
• schnellere Lohnabrechnung

14. Grundfreibetrag, Kindergeld und Kinderfreibetrag 2026

Zum 1. Januar 2026 steigt der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer auf rund 12.348 Euro. Dadurch sinkt bei vielen Beschäftigten die Steuerbelastung. Auch der Kinderfreibetrag und das Kindergeld werden angehoben, was Familien zusätzlich entlastet.

Hansetax Hinweis: Wer mehrere Kinder hat, sollte prüfen, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld steuerlich günstiger ist. Dies berücksichtigt das Finanzamt zwar automatisch, eine Prognose im Vorfeld schadet aber nicht.

15. Ehrenamt, Übungsleiter und Entfernungspauschale

Ab 2026 sollen der Übungsleiterfreibetrag und die Ehrenamtspauschale erneut angehoben werden. In der Diskussion sind

• Übungsleiterfreibetrag 3.330 Euro
• Ehrenamtspauschale 960 Euro pro Jahr

Zudem ist eine Erhöhung der Entfernungspauschale auf 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer geplant.

Das ist besonders interessant für

• Trainer, Kursleiter, nebenberufliche Dozenten
• ehrenamtlich Tätige in Vereinen
• Berufspendler mit längeren Wegen

16. Arbeitsmittel und Werbungskosten: neue Grenze im Blick

Diskutiert wird eine Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 auf 1.000 Euro netto. Im Gegenzug soll die Poolabschreibung entfallen.

Für Arbeitnehmer und Freiberufler bedeutet das:
Viele typische Arbeitsmittel wie Bürostuhl, Bildschirm oder Smartphone könnten künftig vollständig im Jahr der Anschaffung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar sein.

17. Umsatzsteuer in der Gastronomie

Für Restaurant und Verpflegungsdienstleistungen soll der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent ab 1. Januar 2026 dauerhaft im Gesetz verankert werden. Getränke bleiben weiterhin mit 19 Prozent steuerpflichtig.

Das ist eine zentrale Info für

• Restaurants
• Imbisse
• Caterer
• Food Trucks

Hansetax Tipp: Preisgestaltung und Kassenprogramm sollten rechtzeitig angepasst werden, insbesondere wenn Speisen und Getränke getrennt abgerechnet werden müssen.

18. Mindestlohn und Minijobs ab 2026

Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2027 weiter auf 14,60 Euro.

Gleichzeitig wird die Minijob Grenze angepasst. Ab 2026 bewegt sie sich voraussichtlich im Bereich von gut 600 Euro monatlich, im Zuge weiterer Mindestlohnerhöhungen perspektivisch bis etwa 633 Euro.

Arbeitgeber sollten alle Minijobverhältnisse und Teilzeitverträge rechtzeitig prüfen, damit Stundenlohn, Arbeitszeit und Entgeltgrenzen zusammenpassen.

19. Speziell für Freiberufler und Selbstständige

Für Freiberufler gelten viele der genannten Punkte in besonderem Maße. Zusätzlich sollten diese Themen zum Jahreswechsel geprüft werden

• Vorauszahlungen für Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag
• Bildung oder Anpassung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG
• liquide Mittel für Steuernachzahlungen des Vorjahres
• gegebenenfalls Wechsel von Kleinunternehmer zu Regelbesteuerung oder umgekehrt
• Prüfung, ob eine freiwillige Umsatzsteuerpflicht (Option zur Regelbesteuerung) Vorteile bringt

Gerade bei stark schwankenden Umsätzen kann es sinnvoll sein, die Steuerlast über mehrere Jahre zu glätten und Investitionen bewusst zu planen.

Abschließende Hinweise

Diese Sonderausgabe bietet eine umfassende Orientierung über die wichtigsten Steuer und Planungsthemen zum Jahreswechsel. Jeder Fall ist jedoch individuell. Daher empfehlen wir, geplante Maßnahmen frühzeitig persönlich mit uns abzustimmen, bevor Sie Entscheidungen treffen.

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