Steuern im Fokus - Dezember
Die Dezember Ausgabe fasst die wichtigsten steuerlichen Neuerungen zum Jahresende kompakt zusammen. Von der neuen Aktivrente über klare Regeln zu Unterhaltszahlungen, Familienheim und digitalen Steuerbescheiden bis hin zu Änderungen für Vermieter, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Alles übersichtlich und verständlich aufbereitet für Unternehmer, Privatpersonen und Mandanten, die bestens vorbereitet ins neue Jahr starten wollen.
Muhammedkani Taskin
12/2/20253 min read


STEUERN IM FOKUS
Mandanteninformation – Ausgabe Dezember 2025
Hansetax Consulting
Willkommen zur Dezember-Ausgabe. Das Jahr endet mit wichtigen steuerlichen Neuerungen, die Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Unternehmer, Vermieter und Kapitalanleger betreffen. Besonders im Fokus stehen die neuen Regelungen zur ersten Tätigkeitsstätte bei Leiharbeit, die Aktivrente ab 2026, aktualisierte Vorgaben zu Unterhaltszahlungen sowie wichtige Änderungen rund um Familienheim, digitale Steuerbescheide und Sozialversicherung. Diese Ausgabe fasst alle relevanten Punkte verständlich und kompakt zusammen, damit Sie steuerlich gut informiert in das neue Jahr starten.
Viel Freude beim Lesen.
STEUER-INFORMATIONEN FÜR Dezember 2025
1. Leiharbeit: Keine erste Tätigkeitsstätte bei unbefristetem Einsatz
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Leiharbeitnehmer bei einem unbefristeten Einsatz beim Entleiher keine erste Tätigkeitsstätte haben.
Dadurch gelten sämtliche Fahrten dorthin als Reisekosten.
Vorteile für Arbeitnehmer:
• höhere steuerliche Absetzbarkeit, weil jeder Kilometer zählt
• statt Entfernungspauschale gilt die tatsächliche Fahrtstrecke
• oft zusätzliche Verpflegungspauschalen möglich
• enorme steuerliche Entlastung für Leiharbeitnehmer
2. Aktivrente ab 2026: Bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei
Ab dem 1. Januar 2026 sollen Personen, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiterarbeiten, einen monatsbezogenen Steuerfreibetrag erhalten.
Das bedeutet konkret:
• bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei
• insgesamt 24.000 Euro steuerfreier Jahreslohn
• Freibetrag wird nur für die Monate gewährt, in denen gearbeitet wird
• Sozialabgaben fallen weiterhin an
• Ziel: Motivation für erfahrene Arbeitskräfte, weiter im Job zu bleiben
3. Unterhalt: Nachweispflichten werden strenger
Unterhaltszahlungen können weiterhin als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sein.
Neu ist jedoch eine strikte Vorgabe der Finanzverwaltung:
Das gilt ab sofort:
• Unterhalt muss per Überweisung erfolgen
• Barzahlungen werden steuerlich nicht anerkannt
• Kontoauszug gilt als wichtigster Nachweis
• bei Unterhalt ins Ausland können zusätzliche Dokumente nötig sein
Damit wird die Prüfung einfacher, aber auch strenger.
4. Digitale Steuerbescheide ab 2026
Die Steuerverwaltung führt ab 2026 vollständig digitale Steuerbescheide ein.
Das ändert sich für Steuerzahler:
• Bescheide werden elektronisch bereitgestellt
• schnellere Bearbeitung und höhere Transparenz
• weniger Papier, Postwege fallen weg
• automatische Prüfmechanismen reduzieren Fehler
• moderner, effizienter Ablauf für private und betriebliche Steuererklärungen
5. Familienheim: Übertragung in eine Ehegatten-GbR bleibt steuerfrei
Der Bundesfinanzhof bestätigt, dass die Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR weiterhin schenkungsteuerfrei bleiben kann.
Wichtig für Ehepaare:
• gilt nur für ein selbstbewohntes Familienheim
• beide müssen zu gleichen Anteilen beteiligt sein
• Umstrukturierungen im Rahmen der Vermögensplanung werden erleichtert
Ein großer Vorteil für Nachfolgeberatung und Vermögensstrukturierung.
6.Elektrofahrzeuge: Steuerbefreiung soll verlängert werden
Die Bundesregierung plant, die bestehende Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektroautos länger fortzuführen.
Vorteile:
• weiterhin 0 Euro Kfz-Steuer für neu zugelassene E-Autos
• attraktiv für betriebliche und private Fahrzeugflotten
• unterstützt Nutzer, die auf klimafreundliche Mobilität setzen
7. Mietwohnungs-neubau: Keine Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau
Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG ist nur möglich, wenn neuer zusätzlicher Wohnraum entsteht.
Das bedeutet:
• Abriss + Neubau eines Einfamilienhauses = kein neuer Wohnraum
• daher keine Förderung
• steuerlich begünstigt wird nur echte Wohnraumerweiterung
Relevante Info für Immobilienbesitzer und Entwickler.
8. Umsatzsteuer: Einzweck-Gutscheine beim Verkauf steuerpflichtig
Bei Einzweck-Gutscheinen steht Leistung und Steuersatz bereits fest – deshalb fällt die Umsatzsteuer sofort beim Verkauf an.
Wichtig für Unternehmer:
• betrifft Fitnessstudios, Restaurants, Handel, Online-Shops
• Umsatzsteuer muss direkt abgeführt werden
• nicht erst bei der Einlösung
9. Sozial-versicherung: Neue Werte für 2026 stehen fest
Die Sozialversicherungs-Rechengrößen wurden aktualisiert.
Die wichtigsten Änderungen:
• höhere Beitragsbemessungsgrenzen
• höhere Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
• Auswirkungen auf Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
• wichtig für Lohnabrechnung und Personalplanung
10. Sachbezugswerte 2026: Unterkunft & Verpflegung steigen
Die Sachbezugswerte werden turnusgemäß an die Preisentwicklung angepasst.
Relevanz für Arbeitgeber:
• betrifft Mahlzeiten, Kantinenverpflegung, Mitarbeiterunterkünfte
• Auswirkungen auf Lohnabrechnung und Minijobs
• höhere Werte = höhere steuerlichen Bewertung
11. Wichtige Fälligkeitstermine im Dezember 2025
• Umsatzsteuer: 10.12.
• Lohnsteuer: 10.12.
• Einkommen-, Körperschaft-, Kirchensteuer (VZ): 10.12.
• Schonfrist: 15.12.
• Sozialversicherungsbeiträge: 23.12.
12. Private Pflegezusatzver-sicherung: Keine höheren Abzüge
Die Beiträge zu freiwilligen Pflegezusatzversicherungen bleiben steuerlich nicht privilegiert.
Das bedeutet:
• weiterhin nur geringer Abzug im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen
• keine Erweiterung oder Sonderregelung durch die Politik
• betrifft viele Privatversicherte und Familien
Abschließende Hinweise
Diese Informationen dienen als kompakte Orientierung über die wichtigsten steuerlichen Entwicklungen im Dezember 2025. Sie ersetzen jedoch keine individuelle Beratung, da jeder Fall eigene Besonderheiten hat und steuerliche Auswirkungen oft von persönlichen oder betrieblichen Umständen abhängen.
Für Rückfragen, Detailprüfungen oder eine individuelle steuerliche Einschätzung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
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