Steuern im Fokus - Februar 2026

Die Februar-Ausgabe 2026 gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten steuerlichen Änderungen und aktuellen Entwicklungen im laufenden Jahr. Im Mittelpunkt stehen die Anhebung der Entfernungspauschale, die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie sowie die neue Aktivrente. Ergänzt wird dies durch aktuelle Hinweise zur Grundsteuer, zur Einführung digitaler Steuerbescheide, zu Elektro-Dienstwagen, Sachbezugswerten und weiteren praxisrelevanten Themen für Unternehmer, Freiberufler, Arbeitgeber und Privatpersonen.

Muhammedkani Taskin

2/16/20264 min read

STEUERN IM FOKUS

Mandanteninformation – Ausgabe Februar 2026
Hansetax Consulting

Willkommen zum Steuer-Update für Februar 2026.
Mit Beginn des Jahres treten mehrere steuerliche Änderungen mit konkreter Wirkung in Kraft. Im Fokus stehen insbesondere die erhöhte Entfernungspauschale, die dauerhaft ermäßigte Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie sowie neue steuerliche Entlastungen durch die Aktivrente. Darüber hinaus sorgen aktuelle Entscheidungen zur Grundsteuer, neue Regelungen zu Elektro- und Hybrid-Dienstwagen sowie angepasste Sachbezugswerte für wichtige Klarstellungen in der Praxis.

Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie übersichtlich zusammengefasst und mit praxisnahen Hinweisen von Hansetax Consulting ergänzt.

Viel Freude beim Lesen!

STEUER-INFORMATIONEN FÜR Februar 2026

1. Entfernungspauschale 2026: Einheitlich 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer

Ab 2026 gilt für Arbeitnehmer und Unternehmer mit Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte oder Betriebsstätte eine einheitliche Entfernungspauschale von 0,38 Euro je Entfernungskilometer, und zwar ab dem ersten Kilometer.

Bisher:

  • 0,30 Euro bis 20 km

  • 0,38 Euro erst ab dem 21. km

Jetzt:

  • 0,38 Euro ab Kilometer 1

Praxisbeispiel:
15 km Arbeitsweg × 220 Arbeitstage × 0,38 € = 1.254 € Werbungskosten

Hansetax Tipp:
Die Entfernungspauschale wirkt besonders stark, wenn zusätzlich weitere Werbungskosten oder Betriebsausgaben anfallen. Eine saubere Jahresbetrachtung lohnt sich.

2. Gastronomie:
7% Umsatzsteuer auf Speisen dauerhaft festgeschrieben

Die Umsatzsteuer auf Speisen beträgt dauerhaft 7 % – unabhängig davon, ob die Speisen im Restaurant verzehrt oder mitgenommen werden.

Unverändert gilt:

  • Speisen: 7 %

  • Getränke: 19 %


Hansetax Tipp:
Gastronomen sollten ihre Kassensysteme, Warengruppen und Preislogik sorgfältig prüfen. Fehler bei der Abgrenzung zwischen Speisen und Getränken führen schnell zu Steuernachzahlungen.

3. Aktivrente: Steuerfreier Hinzuverdienst für Arbeitnehmer im Rentenalter

Mit der neuen Aktivrente wird ab 2026 ein zusätzlicher Freibetrag eingeführt:

  • bis zu 2.000 € steuerfrei pro Monat

  • maximal 24.000 € pro Jahr

  • gilt ausschließlich für Arbeitslohn aus einem Beschäftigungsverhältnis

  • Sozialversicherungsbeiträge bleiben bestehen

Hansetax Tipp:
Die Aktivrente ist attraktiv, ersetzt aber keine Gesamtplanung. Besonders bei weiteren Einkünften oder Betriebsrenten sollte geprüft werden, ob sich unerwünschte Progressionseffekte ergeben.

4. Grundsteuer: Bundesmodell vorerst bestätigt

Das sogenannte Bundesmodell zur Berechnung der Grundsteuer wurde als verfassungskonform eingestuft. Damit bleibt die aktuelle Systematik zunächst bestehen.

Wichtig:

  • Bewertungsfehler bleiben angreifbar

  • falsche Wohnflächen oder Grundstücksangaben sind häufige Fehlerquellen

Hansetax Tipp:
Grundsteuerbescheide sollten weiterhin sorgfältig geprüft werden. Ein Einspruch kann auch ohne Grundsatzverfahren sinnvoll sein.

5. Elektronische Steuerbescheide: Einführung erst ab 2027

Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden wird zwar der Regelfall, startet aber erst ab 2027. Für 2026 bleibt das bisherige Verfahren bestehen.

Hansetax Tipp:
Auch ohne Pflicht lohnt sich eine digitale Bescheidablage. Sie erleichtert Fristenkontrolle, Einsprüche und spätere Prüfungen erheblich.

6. Elektro- und Hybrid-Dienstwagen: Neue Strompreispauschale ab 2026

Ab 2026 wird für das Laden von Elektro- und Hybrid-Dienstwagen eine einheitliche Strompreispauschale eingeführt:

  • steuerfreier Auslagenersatz für Arbeitnehmer

  • keine monatlichen Einzelpauschalen mehr

  • kein Einzelnachweis der Stromkosten erforderlich

Hansetax Tipp:
Dienstwagenrichtlinien und Lohnabrechnungen sollten angepasst werden. Die neue Pauschale vereinfacht die Praxis deutlich, muss aber korrekt umgesetzt werden.

7. Vermietung an Angehörige: 50 %- und 66 %-Grenze beachten

Bei verbilligter Vermietung gelten klare steuerliche Grenzen:

  • unter 50 % der ortsüblichen Miete: Aufteilung in entgeltlich und unentgeltlich

  • 50 % bis unter 66 %: Totalüberschussprognose erforderlich

  • ab 66 %: voller Werbungskostenabzug möglich

Hansetax Tipp:
Vor Abschluss oder Anpassung eines Mietvertrags innerhalb der Familie sollte die ortsübliche Miete sauber dokumentiert werden.

8. Offenlegung Jahresabschluss 2024: Schonfrist endet im März 2026

Für Kapitalgesellschaften gilt:

  • Offenlegungspflicht für 2024 besteht

  • Ordnungsgeldverfahren starten ab Mitte März 2026

Hansetax Tipp:
Die Schonfrist sollte nicht ausgesessen werden. Ordnungsgelder bewegen sich schnell im vierstelligen Bereich.

9. Sachbezugswerte 2026: Neue Beträge für Mahlzeiten und Unterkunft

Ab 2026 gelten folgende amtliche Werte:

  • Frühstück: 2,37 €

  • Mittag- oder Abendessen: 4,57 €

  • Unterkunft: 278 € monatlich

Hansetax Tipp:
Diese Werte müssen korrekt in der Lohnabrechnung hinterlegt werden, insbesondere bei Arbeitgeberverpflegung oder Kantinenmodellen.

10. Minijob 2026: Schwankender Verdienst bleibt zulässig

Auch 2026 ist ein schwankender Monatsverdienst möglich, solange die Grenzen eingehalten werden:

  • 603 € monatlich

  • 7.236 € jährlich

Hansetax Tipp:
Entscheidend ist die Jahresprognose. Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld müssen von Beginn an berücksichtigt werden.

11. Steuertermine im Februar 2026

Wichtige Fälligkeiten im Überblick:

  • 10. Februar: Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer

  • Schonfrist: bis 13. Februar

  • Sozialversicherung: spätestens 24. Februar

Hansetax Tipp:
Verspätete Zahlungen führen schnell zu Säumniszuschlägen von 1 % pro Monat.

12. Vorauszahlungen prüfen: Liquidität sichern

Zum Jahresanfang lohnt sich die Überprüfung von Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen.

Typische Gründe für Anpassungen:

  • gesunkene Umsätze

  • hohe Investitionen

  • einmalige Gewinne im Vorjahr

  • Wechsel in oder aus der Selbstständigkeit

Hansetax Tipp:
Eine Herabsetzung der Vorauszahlungen verbessert die Liquidität sofort.

13. Bewirtungs- und Reisekosten: Klassiker bei Prüfungen

Häufige Fehler:

  • fehlende Angaben auf Bewirtungsbelegen

  • private Anteile nicht getrennt

  • falsche Reisekostenzuordnung

Hansetax Tipp:
Saubere Belege und klare Zweckangaben verhindern Diskussionen bei Prüfungen.

14. Homeoffice, Arbeitszimmer und private Nutzung

Auch 2026 relevant:

  • Abgrenzung Arbeitszimmer vs. Homeoffice-Pauschale

  • private Nutzung von Firmenwagen und IT

  • gemischt genutzte Verträge

Hansetax Tipp:
Lieber klar entscheiden und dokumentieren als „irgendwie laufen lassen“.

15. Rücklagenbildung: Steuern vorausdenken

Gerade Selbstständige sollten Rücklagen bilden für:

  • Einkommensteuer

  • Umsatzsteuer

  • Nachzahlungen

  • Investitionen

  • Krankheits- und Urlaubszeiten

Hansetax Tipp:
Ein separates Steuer-Rücklagenkonto schafft Ruhe und Planungssicherheit.

Fazit

Der Februar 2026 zeigt: Viele Änderungen sind technisch, aber finanziell relevant. Wer die neuen Werte kennt, Fristen im Blick behält und Prozesse sauber aufstellt, ist klar im Vorteil. Genau hier setzt eine gute steuerliche Begleitung an.

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