Steuern im Fokus - Februar 2026
Die Februar-Ausgabe 2026 gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten steuerlichen Änderungen und aktuellen Entwicklungen im laufenden Jahr. Im Mittelpunkt stehen die Anhebung der Entfernungspauschale, die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie sowie die neue Aktivrente. Ergänzt wird dies durch aktuelle Hinweise zur Grundsteuer, zur Einführung digitaler Steuerbescheide, zu Elektro-Dienstwagen, Sachbezugswerten und weiteren praxisrelevanten Themen für Unternehmer, Freiberufler, Arbeitgeber und Privatpersonen.
Muhammedkani Taskin
2/16/20264 min read


STEUERN IM FOKUS
Mandanteninformation – Ausgabe Februar 2026
Hansetax Consulting
Willkommen zum Steuer-Update für Februar 2026.
Mit Beginn des Jahres treten mehrere steuerliche Änderungen mit konkreter Wirkung in Kraft. Im Fokus stehen insbesondere die erhöhte Entfernungspauschale, die dauerhaft ermäßigte Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie sowie neue steuerliche Entlastungen durch die Aktivrente. Darüber hinaus sorgen aktuelle Entscheidungen zur Grundsteuer, neue Regelungen zu Elektro- und Hybrid-Dienstwagen sowie angepasste Sachbezugswerte für wichtige Klarstellungen in der Praxis.
Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie übersichtlich zusammengefasst und mit praxisnahen Hinweisen von Hansetax Consulting ergänzt.
Viel Freude beim Lesen!
STEUER-INFORMATIONEN FÜR Februar 2026
1. Entfernungspauschale 2026: Einheitlich 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer
Ab 2026 gilt für Arbeitnehmer und Unternehmer mit Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte oder Betriebsstätte eine einheitliche Entfernungspauschale von 0,38 Euro je Entfernungskilometer, und zwar ab dem ersten Kilometer.
Bisher:
0,30 Euro bis 20 km
0,38 Euro erst ab dem 21. km
Jetzt:
0,38 Euro ab Kilometer 1
Praxisbeispiel:
15 km Arbeitsweg × 220 Arbeitstage × 0,38 € = 1.254 € Werbungskosten
Hansetax Tipp:
Die Entfernungspauschale wirkt besonders stark, wenn zusätzlich weitere Werbungskosten oder Betriebsausgaben anfallen. Eine saubere Jahresbetrachtung lohnt sich.
2. Gastronomie:
7% Umsatzsteuer auf Speisen dauerhaft festgeschrieben
Die Umsatzsteuer auf Speisen beträgt dauerhaft 7 % – unabhängig davon, ob die Speisen im Restaurant verzehrt oder mitgenommen werden.
Unverändert gilt:
Speisen: 7 %
Getränke: 19 %
Hansetax Tipp:
Gastronomen sollten ihre Kassensysteme, Warengruppen und Preislogik sorgfältig prüfen. Fehler bei der Abgrenzung zwischen Speisen und Getränken führen schnell zu Steuernachzahlungen.
3. Aktivrente: Steuerfreier Hinzuverdienst für Arbeitnehmer im Rentenalter
Mit der neuen Aktivrente wird ab 2026 ein zusätzlicher Freibetrag eingeführt:
bis zu 2.000 € steuerfrei pro Monat
maximal 24.000 € pro Jahr
gilt ausschließlich für Arbeitslohn aus einem Beschäftigungsverhältnis
Sozialversicherungsbeiträge bleiben bestehen
Hansetax Tipp:
Die Aktivrente ist attraktiv, ersetzt aber keine Gesamtplanung. Besonders bei weiteren Einkünften oder Betriebsrenten sollte geprüft werden, ob sich unerwünschte Progressionseffekte ergeben.
4. Grundsteuer: Bundesmodell vorerst bestätigt
Das sogenannte Bundesmodell zur Berechnung der Grundsteuer wurde als verfassungskonform eingestuft. Damit bleibt die aktuelle Systematik zunächst bestehen.
Wichtig:
Bewertungsfehler bleiben angreifbar
falsche Wohnflächen oder Grundstücksangaben sind häufige Fehlerquellen
Hansetax Tipp:
Grundsteuerbescheide sollten weiterhin sorgfältig geprüft werden. Ein Einspruch kann auch ohne Grundsatzverfahren sinnvoll sein.
5. Elektronische Steuerbescheide: Einführung erst ab 2027
Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden wird zwar der Regelfall, startet aber erst ab 2027. Für 2026 bleibt das bisherige Verfahren bestehen.
Hansetax Tipp:
Auch ohne Pflicht lohnt sich eine digitale Bescheidablage. Sie erleichtert Fristenkontrolle, Einsprüche und spätere Prüfungen erheblich.
6. Elektro- und Hybrid-Dienstwagen: Neue Strompreispauschale ab 2026
Ab 2026 wird für das Laden von Elektro- und Hybrid-Dienstwagen eine einheitliche Strompreispauschale eingeführt:
steuerfreier Auslagenersatz für Arbeitnehmer
keine monatlichen Einzelpauschalen mehr
kein Einzelnachweis der Stromkosten erforderlich
Hansetax Tipp:
Dienstwagenrichtlinien und Lohnabrechnungen sollten angepasst werden. Die neue Pauschale vereinfacht die Praxis deutlich, muss aber korrekt umgesetzt werden.
7. Vermietung an Angehörige: 50 %- und 66 %-Grenze beachten
Bei verbilligter Vermietung gelten klare steuerliche Grenzen:
unter 50 % der ortsüblichen Miete: Aufteilung in entgeltlich und unentgeltlich
50 % bis unter 66 %: Totalüberschussprognose erforderlich
ab 66 %: voller Werbungskostenabzug möglich
Hansetax Tipp:
Vor Abschluss oder Anpassung eines Mietvertrags innerhalb der Familie sollte die ortsübliche Miete sauber dokumentiert werden.
8. Offenlegung Jahresabschluss 2024: Schonfrist endet im März 2026
Für Kapitalgesellschaften gilt:
Offenlegungspflicht für 2024 besteht
Ordnungsgeldverfahren starten ab Mitte März 2026
Hansetax Tipp:
Die Schonfrist sollte nicht ausgesessen werden. Ordnungsgelder bewegen sich schnell im vierstelligen Bereich.
9. Sachbezugswerte 2026: Neue Beträge für Mahlzeiten und Unterkunft
Ab 2026 gelten folgende amtliche Werte:
Frühstück: 2,37 €
Mittag- oder Abendessen: 4,57 €
Unterkunft: 278 € monatlich
Hansetax Tipp:
Diese Werte müssen korrekt in der Lohnabrechnung hinterlegt werden, insbesondere bei Arbeitgeberverpflegung oder Kantinenmodellen.
10. Minijob 2026: Schwankender Verdienst bleibt zulässig
Auch 2026 ist ein schwankender Monatsverdienst möglich, solange die Grenzen eingehalten werden:
603 € monatlich
7.236 € jährlich
Hansetax Tipp:
Entscheidend ist die Jahresprognose. Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld müssen von Beginn an berücksichtigt werden.
11. Steuertermine im Februar 2026
Wichtige Fälligkeiten im Überblick:
10. Februar: Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer
Schonfrist: bis 13. Februar
Sozialversicherung: spätestens 24. Februar
Hansetax Tipp:
Verspätete Zahlungen führen schnell zu Säumniszuschlägen von 1 % pro Monat.
12. Vorauszahlungen prüfen: Liquidität sichern
Zum Jahresanfang lohnt sich die Überprüfung von Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen.
Typische Gründe für Anpassungen:
gesunkene Umsätze
hohe Investitionen
einmalige Gewinne im Vorjahr
Wechsel in oder aus der Selbstständigkeit
Hansetax Tipp:
Eine Herabsetzung der Vorauszahlungen verbessert die Liquidität sofort.
13. Bewirtungs- und Reisekosten: Klassiker bei Prüfungen
Häufige Fehler:
fehlende Angaben auf Bewirtungsbelegen
private Anteile nicht getrennt
falsche Reisekostenzuordnung
Hansetax Tipp:
Saubere Belege und klare Zweckangaben verhindern Diskussionen bei Prüfungen.
14. Homeoffice, Arbeitszimmer und private Nutzung
Auch 2026 relevant:
Abgrenzung Arbeitszimmer vs. Homeoffice-Pauschale
private Nutzung von Firmenwagen und IT
gemischt genutzte Verträge
Hansetax Tipp:
Lieber klar entscheiden und dokumentieren als „irgendwie laufen lassen“.
15. Rücklagenbildung: Steuern vorausdenken
Gerade Selbstständige sollten Rücklagen bilden für:
Einkommensteuer
Umsatzsteuer
Nachzahlungen
Investitionen
Krankheits- und Urlaubszeiten
Hansetax Tipp:
Ein separates Steuer-Rücklagenkonto schafft Ruhe und Planungssicherheit.
Fazit
Der Februar 2026 zeigt: Viele Änderungen sind technisch, aber finanziell relevant. Wer die neuen Werte kennt, Fristen im Blick behält und Prozesse sauber aufstellt, ist klar im Vorteil. Genau hier setzt eine gute steuerliche Begleitung an.
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