Steuern im Fokus - Januar 2026

Die Januar 2026-Ausgabe gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten steuerlichen Änderungen und Entwicklungen zum Jahresbeginn. Im Fokus stehen die E-Rechnung im B2B-Bereich, neue Schwerpunkte bei digitalen Betriebsprüfungen, aktuelle BFH-Urteile zu Ferienwohnungen, doppelter Haushaltsführung und Verträgen unter Angehörigen sowie praktische Hinweise zu Minijobs, Vorauszahlungen und Fristen. Übersichtlich und verständlich aufbereitet für Unternehmer, Freiberufler, Arbeitgeber und Privatpersonen.

Muhammedkani Taskin

12/23/20256 min read

STEUERN IM FOKUS

Mandanteninformation – Ausgabe Januar 2026
Hansetax Consulting

Willkommen zum Steuer-Update für Januar 2026.
Zum Jahresstart stehen vor allem zwei Themen im Fokus: Die verpflichtende E-Rechnung im B2B-Bereich wird konkreter und die Betriebsprüfung wird deutlich digitaler, inklusive der Einbeziehung steuerrelevanter E-Mails. Hinzu kommen neue Leitplanken aus der Rechtsprechung, etwa bei Ferienwohnungen, der doppelten Haushaltsführung und bei Verträgen unter Angehörigen.

Wir haben die wichtigsten Punkte übersichtlich zusammengefasst – inklusive praxisnaher Tipps von Hansetax Consulting.

Viel Freude beim Lesen.

STEUER-INFORMATIONEN FÜR Januar 2026

1. E-Rechnung im B2B-Bereich: Mehr Klarheit durch neue Vorgaben

Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei inländischen Umsätzen zwischen Unternehmen die E-Rechnung als Standard. Eine E-Rechnung liegt nur dann vor, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Ein einfaches PDF genügt hierfür nicht.

Die aktuellen Klarstellungen zeigen vor allem typische Fehler auf und machen deutlich, welche Folgen fehlerhafte Rechnungen haben können.

Was ist jetzt besonders wichtig für die Praxis

  • Es wird zwischen verschiedenen Fehlerarten unterschieden, die unterschiedliche steuerliche Konsequenzen haben können.

  • Unternehmen müssen ihre Prozesse so gestalten, dass eingehende E-Rechnungen technisch und inhaltlich geprüft werden.

  • Übergangsregelungen bleiben relevant und hängen unter anderem von der Unternehmensgröße und den bestehenden Rechnungsausgangsprozessen ab.

Hansetax Tipp:
Richten Sie eine einfache, aber saubere E-Rechnungsroutine ein: Rechnungseingang prüfen, Validierung dokumentieren, Freigabe festhalten und alles revisionssicher archivieren. Das reduziert Vorsteuer-Risiken erheblich.

2. Kleinunternehmer: Vorsteuer beim Wechsel zur Regelbesteuerung sichern

Beim Übergang von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung spielt der Vorsteuerabzug eine zentrale Rolle. Entscheidend ist dabei die saubere Abgrenzung:

  • bestehende Wirtschaftsgüter

  • offene Eingangsrechnungen

  • Anzahlungen und Leistungen rund um den Stichtag

Hansetax Tipp:
Wer plant, 2026 zur Regelbesteuerung zu wechseln, sollte im Dezember und Januar systematisch Lagerbestände, offene Rechnungen und Anzahlungen prüfen. In der Praxis steckt hier häufig ein erhebliches steuerliches Potenzial.

3. Betriebsprüfung: Steuerrelevante E-Mails rücken in den Fokus

Ein zentrales Thema für Unternehmen: Im Rahmen einer Außenprüfung dürfen steuerlich relevante E-Mails angefordert werden. Gleichzeitig gilt, dass kein zusätzliches Gesamtjournal erstellt werden muss. Unternehmen haben ein sogenanntes Erstqualifikationsrecht, das heißt, sie filtern die steuerlich relevanten Inhalte selbst vor.

Was Sie organisatorisch jetzt tun sollten

  • Klar definieren, welche E-Mail-Postfächer geschäftlich genutzt werden

  • Steuerrelevante Korrespondenz GoBD-konform archivieren

  • Einen festen Prozess für Prüfungsanfragen festlegen, inklusive Zuständigkeiten und Dokumentation

Hansetax Tipp:
In der Praxis scheitern viele Prüfungen nicht am Inhalt, sondern an fehlender Ordnung. Wer Ablage und Zugriffsrechte sauber vorbereitet, spart Zeit, Kosten und vermeidet unnötige Konflikte.

4. Verträge unter Angehörigen: Schriftform empfohlen, aber nicht zwingend

Fehlt ein schriftlicher Vertrag zwischen Angehörigen, führt das nicht automatisch zur steuerlichen Nichtanerkennung. Entscheidend ist eine Gesamtwürdigung der Umstände, insbesondere der Fremdvergleich.

Hansetax Tipp:
Auch wenn die Schriftform nicht zwingend vorgeschrieben ist: Ein kurzer Vertrag, klare Zahlungsflüsse und die tatsächliche Durchführung der Vereinbarung sind in der Praxis der beste Schutz vor Diskussionen mit dem Finanzamt.

5. Doppelte Haushaltsführung: Unterkunftskosten nur bei eigener Kostentragung

Bei einer doppelten Haushaltsführung sind Unterkunftskosten nur dann abziehbar, wenn der Steuerpflichtige rechtlich und wirtschaftlich verpflichtet ist, diese Kosten selbst zu tragen. Scheitert die Kostentragung an dieser Voraussetzung, entfällt der Werbungskostenabzug.

Hansetax Tipp:
Sind Ehepartner beteiligt, müssen Mietvertrag, Zahlungskonto und tatsächliche Kostentragung zusammenpassen. Andernfalls erkennt das Finanzamt die Aufwendungen nicht an.

6. Ferienwohnung: Verluste nur bei klarer Einkünfteerzielungsabsicht

Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung werden nur anerkannt, wenn eine nachhaltige Einkünfteerzielungsabsicht besteht. Maßgeblich ist dabei die ortsübliche Vermietungszeit, die über mehrere Jahre hinweg betrachtet wird – nicht zwingend jedes einzelne Jahr isoliert.

Hansetax Tipp:
Dokumentieren Sie Vermietungsbemühungen sorgfältig: Inserate, Preisgestaltung, Buchungsplattformen und Sperrzeiten. Diese Unterlagen sind entscheidend, wenn Verluste steuerlich anerkannt werden sollen.

7. KI in der Steuerveranlagung: Nordrhein-Westfalen baut Einsatz aus

Die Finanzverwaltung setzt zunehmend auf KI-gestützte Systeme im Risikomanagement von Steuererklärungen. Ziel ist eine schnellere Bearbeitung einfacher Fälle und eine stärkere Fokussierung auf Auffälligkeiten und Abweichungen.

Was das praktisch bedeutet

  • Mehr automatische Steuerbescheide bei Standardfällen

  • Gleichzeitig intensivere Prüfungen bei unplausiblen Angaben

Hansetax Tipp:
Saubere Belege, klare Zuordnungen und konsistente Angaben werden noch wichtiger. Digitale Prüfverfahren reagieren besonders sensibel auf Abweichungen.

8. Minijob 2026: Schwankender Verdienst bleibt möglich

Auch 2026 ist ein schwankender Monatsverdienst im Minijob zulässig, solange der Durchschnitt und die Jahresverdienstgrenze eingehalten werden. Die Grenze liegt bei:

  • 603 Euro monatlich

  • 7.236 Euro jährlich

Hansetax Tipp:
Entscheidend ist die Prognose zu Jahresbeginn. Wiederkehrende Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld müssen von Anfang an mit eingeplant werden.

9. Termine im Januar 2026: Fristen im Blick behalten

  • Umsatzsteuer und Lohnsteuer fällig am 12. Januar 2026

  • Zahlungsschonfrist bis 15. Januar 2026

  • Sozialversicherungsbeiträge fällig am 28. Januar 2026

Hansetax Tipp:
Gerade zum Jahresanfang lohnt ein genauer Blick auf Lastschriften, ELSTER-Übermittlungen und Lohnabrechnungen. Der Jahreswechsel ist eine klassische Fehlerquelle.

10. Bonus für Privatpersonen: Erbschaft und Schenkung früh planen

Zum Jahresstart beschäftigen sich viele Familien mit Vermögensübertragungen. Eine frühzeitige Planung von Erbschaften und Schenkungen hilft, Freibeträge optimal zu nutzen und spätere Konflikte zu vermeiden.

Hansetax Tipp:
Behalten Sie Freibeträge, Zeiträume und Dokumentation stets im Blick. Ein strukturierter Plan spart langfristig Steuern und Ärger.

11. Vorauszahlungen 2026 prüfen und anpassen

Gerade zum Jahresanfang lohnt sich ein Blick auf die festgesetzten Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen. Diese basieren häufig auf alten Gewinnen und passen nicht immer zur aktuellen Geschäftslage.

Typische Fälle, in denen eine Anpassung sinnvoll ist:

  • Umsätze sind deutlich gesunken

  • Investitionen haben den Gewinn reduziert

  • Einmalige Sondereffekte im Vorjahr

  • Wechsel von Angestellten- zu Selbstständigkeit oder umgekehrt

Hansetax Tipp:
Eine frühzeitige Herabsetzung der Vorauszahlungen verbessert die Liquidität sofort und verhindert unnötige Steuerüberzahlungen.

12. Liquiditätsplanung: Steuern sind kein Überraschungsthema

Viele steuerliche Probleme entstehen nicht wegen der Steuer an sich, sondern wegen fehlender Liquiditätsplanung. Besonders im Januar treffen oft mehrere Zahlungen zusammen.

Wichtig zu prüfen:

  • Steuerzahlungen aus dem Vorjahr

  • laufende Vorauszahlungen

  • Sozialversicherungsbeiträge

  • Umsatzsteuer aus dem Jahreswechsel

Hansetax Tipp:
Steuerplanung und Liquiditätsplanung gehören zusammen. Wer beides getrennt betrachtet, riskiert unnötigen Stress oder teure Zwischenfinanzierungen.

13. Bewirtungskosten und Reisekosten: Kleine Fehler, große Wirkung

Auch 2026 bleiben Bewirtungs- und Reisekosten ein klassisches Prüfungsfeld.

Häufige Fehler:

  • fehlende oder unvollständige Angaben auf Bewirtungsbelegen

  • private Anteile nicht sauber getrennt

  • falsche Zuordnung von Fahrt- und Übernachtungskosten

  • fehlende Reisedokumentation

Hansetax Tipp:
Saubere Belege, klare Zweckangaben und eine nachvollziehbare Zuordnung sparen Diskussionen bei Betriebsprüfungen.

14. Private Nutzung von Firmenvermögen im Blick behalten

Firmenwagen, Smartphones, Laptops oder Internetanschlüsse werden häufig auch privat genutzt. Diese private Nutzung muss steuerlich korrekt erfasst werden.

Relevante Punkte:

  • 1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch

  • private Nutzung von IT-Geräten

  • Homeoffice-Anteil

  • gemischt genutzte Verträge

Hansetax Tipp:
Eine klare Entscheidung und saubere Dokumentation ist besser als „irgendwie machen“. Halbherzige Lösungen führen oft zu Nachzahlungen.

15. Homeoffice und Arbeitszimmer: Abgrenzung sauber halten

Auch 2026 bleibt das Thema Homeoffice relevant, insbesondere für Freiberufler und Selbstständige.

Wichtig zu unterscheiden:

  • häusliches Arbeitszimmer

  • Homeoffice-Pauschale

  • betriebliche Räume

  • gemischte Nutzung

Hansetax Tipp:
Nicht jeder Arbeitsplatz zu Hause ist automatisch ein Arbeitszimmer. Eine saubere Abgrenzung schützt vor Kürzungen.

16. Private Krankenversicherung und Zusatzbeiträge prüfen

Zum Jahresbeginn ändern sich häufig Beiträge in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung.

Prüfpunkte:

  • Beitragsanpassungen

  • steuerliche Absetzbarkeit

  • Wechseloptionen

  • Auswirkungen auf Nettoliquidität

Hansetax Tipp:
Nicht nur auf den Beitrag schauen. Auch steuerliche Effekte und langfristige Planung spielen eine Rolle.

17. Rücklagenbildung: Steuern vorausdenken

Gerade Selbstständige und Freiberufler sollten frühzeitig Rücklagen bilden.

Typische Rücklagen:

  • Einkommensteuer

  • Umsatzsteuer

  • Nachzahlungen aus Prüfungen

  • Investitionen

  • Urlaubs- und Krankheitszeiten

Hansetax Tipp:
Eine feste Steuer-Rücklage auf einem separaten Konto schafft Ruhe und Planungssicherheit.

18. Ordnungssysteme: 2026 ist kein Jahr für Zettelwirtschaft

Die zunehmende Digitalisierung der Finanzverwaltung macht Ordnung wichtiger denn je.

Was gut funktioniert:

  • klare digitale Ablagestruktur

  • Trennung privat und betrieblich

  • revisionssichere Archivierung

  • einheitliche Benennung von Belegen

Hansetax Tipp:
Nicht perfekt, aber konsequent. Ein einfaches System, das eingehalten wird, ist besser als ein perfektes, das niemand nutzt.

19. Verträge, Abos und laufende Kosten regelmäßig überprüfen

Der Jahresanfang ist ein guter Zeitpunkt, laufende Verträge zu prüfen.

Beispiele:

  • Software-Abos

  • Mobilfunkverträge

  • Versicherungen

  • Leasingverträge

  • Dienstleister

Hansetax Tipp:
Alles, was betrieblich veranlasst ist, gehört sauber in die Buchhaltung. Private Abos im Betriebskonto sind ein unnötiges Risiko.

20. Kommunikation mit dem Finanzamt: Klar, sachlich, dokumentiert

Auch 2026 gilt: Gute Kommunikation spart Ärger.

Wichtig:

  • Fristen einhalten

  • Unterlagen vollständig einreichen

  • Rückfragen zeitnah beantworten

  • Schriftverkehr dokumentieren

Hansetax Tipp:
Wer strukturiert kommuniziert, wird auch so behandelt. Emotionen helfen nie, Klarheit fast immer.

Fazit

Der Januar 2026 zeigt deutlich:
Steuern werden digitaler, prüfungsintensiver und prozessgetriebener. Gleichzeitig bietet gutes Wissen enorme Vorteile. Wer seine Abläufe kennt, sauber dokumentiert und frühzeitig plant, spart nicht nur Steuern, sondern auch Zeit und Nerven.

Genau hier setzt eine gute steuerliche Begleitung an.

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